Bielefeld (WB). Alle Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Wild im Gehege, Geflügel und Bienen sind verpflichtet, ihren Bestand zu melden. Die Meldung über die Zahl der Tiere muss zum 1. Januar an das Landesamt für Ernährungswirtschaft, Tierseuchenkasse, Nevinghoff 6 in 48 147 Münster erfolgen. Die der Kasse bekannten Halter bekommen Meldebogen; wer keine oder falsche Angaben macht, verliert im Schadensfall seinen Anspruch auf Entschädigung.