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Zivi verprügelt
Passanten auf
offener Straße

Neun Monate Bewährungsstrafe

Bielefeld (uko). Ausgerechnet ein Zivildienstleistender der Johanniter-Unfall-Hilfe hat sich als übler Schläger entpuppt: An der Heeper Straße verprügelte der 22-jährige Andreas S. grundlos einen Passanten.

Quittung des Amtsgerichts für den aggressiven Wehrdienstverweigerer: neun Monate Bewährungsstrafe. Der junge Mann nahm das Urteil sofort an.
Den Morgen des 19. März 2005 wird der Bielefelder Jonas W. (Name geändert) immer angstvoll in Erinnerung behalten: Der 25-jährige Pfleger der von Bodelschwinghschen Anstalten war an jenem Sonnabend um 6 Uhr auf dem Weg zur Arbeit, als an der Heeper Straße in Höhe des Ravensberger Parks hinter ihm ein Wagen hielt. Zwei Männer stiegen aus und liefen hinter ihm her. Als Jonas W. sich noch einmal umdrehte, sah er einen der Männer mit einem Stock. Dann spürte er den ersten Schlag auf den Kopf. Es folgten Prügel auf den ganzen Körper. Er habe die Unbekannten noch angeschrieen, warum sie das täten. Er habe ihnen doch nichts getan, erinnerte sich das Opfer gestern vor dem Amtsgericht.
Täter Andreas S. wollte von der Benutzung eines Stocks nichts wissen. Klar, er sei aus dem Wagen gestiegen, habe auch einen Ast aufgenommen, den Stock dann aber weggeworfen. Im übrigen »gab's eine Schlägerei«, das »ging ratzfatz«, erklärte der Schläger lapidar. Er habe sich durch eine Geste des Opfers provoziert gefühlt. Die Freunde des Zivildienstleistenden hatten überdies ein ganz miserables Gedächtnis. Ein Arbeiter eines Bielelder Werks konnte sich ebenfalls nicht an den Einsatz eines Stocks erinnern, über einem FH-Studenten schwebte angesichts seiner nebulösen Aussage zeitweise sogar das Damoklesschwert eines Verfahrens wegen Falschaussage, bis er sich nach unverhohlenen Androhungen des Staatsanwalts zur Wahrheit bequemte: Ja, man habe anschließend über die Sache gesprochen, und Andreas S. habe zugegeben, mit einem Stock geprügelt zu haben.
Amtsrichter Wolfgang Heimann hielt danach den Anklagevorwurf gegen den Zivildienstleistenden für bewiesen. Er bezog in sein Urteil eine Verurteilung aus dem September 2005 mit ein und überbot mit neun Monaten Bewährungsstrafe die Anklage um einen Monat. Pikant: Der mehrfach vorbestrafte Wehrdienstverweigerer (Körperverletzung, Sachbeschädigung) war damals wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Der Mann nahm das Urteil, inklusive 150 Arbeitsstunden, an.

Artikel vom 03.01.2006