23.03.2006
Artikelansicht
Rahden
Standesamt in Rahden: In Folge des Gesetzes vom 9. März 1874, die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung betreffend, wurde vom 1. Oktober des Jahres an für das Amt in Rahden ein Standesamt eingesetzt. Zum Standesbeamten wurde der Amtmann von Czernicki ernannt; Stellvertreter wurden der Posthalter Schomburg und der Rentier Bückendorf zu Grossendorf.
© RAHDENER ZEITUNGFolge 667
Artikel vom 23.03.2006