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BGH stärkt Schutz von Bürgern


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz von Bürgen gestärkt, die sich zu Gunsten von Angehörigen finanziell übernehmen. In einem Freitag veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einer Hausfrau und Mutter Recht, die 1988 für Bankkredite ihres damaligen Mannes eine Bürgschaft über 100000 Euro übernommen hatte. Die Richter hoben ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, der die Sozialhilfeempfängerin im Jahr 2002 zur Zahlung von 35000 Euro verurteilt hatte. Der Bürgschaftsvertrag ist nach den Worten der Richter sittenwidrig und damit nichtig. Danach dürfen Banken keine Bürgschaftsversprechen annehmen, wenn die Bürgen sich damit finanziell überfordern, nur um ihren Angehörigen zu helfen. AZ: 1 BvR 1905/02

Artikel vom 24.12.2005