06.03.2006
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Spenge
Ende der Jagdgerechtigkeit IV: Die Tumulte in der Werburg und Mühlenburg zeigten, dass die Bevölkerung die Vorrechte des Adels nicht mehr hinnahm. Das Jagdteilungsverfahren erledigte sich 1849 von selbst durch die Aufhebung der Jagd auf fremden Grundstücken. Den bisher Berechtigten war für die Aufhebung ihres Jagdrechtes nach dem Gesetz vom 29. Juli 1850 eine Entschädigung zu zahlen.
© SPENGER NACHRICHTENFolge 652
Artikel vom 06.03.2006