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Kleiner Erfolg gegen Kirch


Frankfurt (dpa). Wenigstens ein Erfolg für die Deutsche Bank. Im jahrelangen Rechtsstreit mit dem früheren Medienunternehmer Leo Kirch hat das Bankhaus in einem der vielen Verfahren in erster Instanz einen Sieg errungen. Das Landgericht Frankfurt lehnte gestern eine Anfechtungsklage Kirchs gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Bank aus dem Jahr 2003 ab. Kirchs Anwälte hatten in dem Frankfurter Verfahren die notarielle Beurkundung der Hauptversammlung in Zweifel gezogen, das Gericht hielt sie jedoch für rechtmäßig. Auch lehnte es die Kammer ab, die Widersprüche Kirchs gegen die Beschlüsse des Aktionärstreffens anzuerkennen. Sie seien nämlich bereits eingelegt worden.

Artikel vom 22.12.2005