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Hochhaus nach
Wohnungsbrand
total evakuiert

100000 Euro Schaden - drei Verletzte

Von Gerhard Hülsegge
und Bernhard Pierel (Fotos)
Bielefeld (WB). Sachschaden in Höhe von 100000 Euro ist in der Nacht zu Donnerstag bei einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus mit 60 Wohneinheiten an der Schlehenweg 22 entstanden. Drei Personen erlitten Rauchvergiftungen. Fahrlässige Brandstiftung wird vermutet.

Laut Polizei ist das Feuer im Bett im Schlafzimmer ausgebrochen. Brandursache war wahrscheinlich eine Zigarettenglut oder Asche. Ein aufmerksamer Fußgänger hatte den Brand entdeckt und der Feuerwehr gemeldet. Als die »Blauröcke« gegen 0.30 Uhr am Einsatzort in Baumheide eintrafen, brannte die Wohnung in der 7. Etage bereits in voller Ausdehnung, Fensterscheiben waren geborsten. »Der Bewohner hatte sich vor den Flammen bereits in den Flur gerettet«, so Einsatzleiter Frank Klumpe zum WESTFALEN-BLATT. Die Berufsfeuerwehr der Hauptwache und der Wache West sowie die Löschabteilung Heepen der Freiwilligen Feuerwehr waren mit 50 Einsatzkräften ausgerückt. Mit Hilfe von zwei Drehleitern verschafften sie sich über den Balkon Zugang zum Gebäude, brachen die Stahl-Wohnungstür von innen auf und führten den Mann aus dem Flur ins Freie. Der stark alkoholisierte Spätaussiedler wurde mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht auch zur Blutprobenentnahme.
Mit Hilfe der Polizei wurde das gesamte neungeschossige Gebäude der Ravensberger Heimstättengesellschaft mbH evakuiert. 100 Bewohner, darunter Gehbehinderte und Menschen im Rollstuhl, verbrachten, zum Teil nur mit Nachtwäsche und Bademantel bekleidet, gut eine Stunde im Freien - bei Regen und Temperaturen um den Gefrierpunkt. Die Polizei hatte einige erst wecken müssen. Die Verkehrsbetriebe der Stadt stellten einen Omnibus bereit, in dem rund 20 Personen Schutz vor der Kälte suchten. Danach durften alle Anwesenden wieder in ihre Wohnungen.
Leichte Rauchgasvergiftungen erlitten auch zwei Männer (19 und 44 Jahre) aus einer Wohnung in der 8. Etage. Sie konnten das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.

Artikel vom 16.12.2005