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Telefonier-Verbot
vor roter Ampel


Celle (dpa). Das Telefonieren mit dem Handy im Auto ist auch beim Warten vor einer roten Ampel verboten. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Ebenfalls nicht erlaubt ist, während des Wartens an der Ampel den Sicherheitsgurt abzuschnallen. Die »besondere Gefährdungslage« sei beim Halten an einer Ampelkreuzung nicht beseitigt. Az: 211 Ss 111/06 Owiz

Artikel vom 13.12.2005