Dortmund (dpa). Die Rentenversicherung darf bei schwer Übergewichtigen die Gewährung einer Kur nicht von vorheriger Gewichtsabnahme abhängig machen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hatte einem Busfahrer (36) eine Kur in einer Spezialklinik für Essgestörte verweigert und auf die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung verwiesen. Az.: S 34 R 153/05