Karlsruhe (dpa). Aus dem Bundesgerichtshof ist die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe laut geworden. Eine Klarstellung sei »äußerst wünschenswert«, sagte Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende des BGH-Familiensenats. »Oberstes Ziel sollte sein, das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde eines Patienten zu wahren. Er müsse davor geschützt werden, Spielball widerstreitender Interessen zu werden.