10.02.2006
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Nachtragshaushalt: Wenn ein Haushaltsplan im Laufe eines Jahres geändert werden muss, wird das als Nachtragshaushalt bezeichnet. Ursachen können ungeplante Ausgaben in erheblichem Umfang sein. Auch wenn erwartete Einnahmen ausfallen und der vorgeschriebene Haushaltsausgleich gefährdet wird, gibt es einen Nachtragsetat. Zur Not übrigens auch mehrfach in einem Jahr.
© WESTFALEN-BLATT Folge 673
Artikel vom 10.02.2006