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Herford
Burggericht: Im Jahre 1256 übertrug das Reichsstift das so genannte Burggericht, die untere Gerichtsbarkeit, auf die Stadt als Lehen. Die Stadt verpflichtete sich im Gegenzug, dem Stift Schutz zu gewähren. Damit stand die Stadt gleichberechtigt neben dem Reichsstift. Gleichzeitig wurde das Bürgermeisteramt eingeführt. Herford gehörte zu den ersten deutschen Städten, die diesen Amtstitel vergaben.
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Artikel vom 16.03.2006