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Garantie ja,
Klage nein

Studiengebühren


Düsseldorf (dpa). Die so genannte »Geld-zurück-Garantie« bei unzureichenden Studienangeboten der Hochschulen wird für Studierende nicht einklagbar sein. Das gestern im nordrhein-westfälischen Landtag eingebrachte Studiengebührengesetz legt die Entscheidung über die Rückzahlung nicht gerechtfertigter Studiengebühren in die Hände der einzelnen Hochschule. Damit gebe es gar keine Garantie, kritisierte SPD-Oppositionschefin Hannelore Kraft. Dagegen argumentierte die Landesregierung, sie setze auf partnerschaftliche Lösungen. »Wir wollen, dass sich Studenten und Professoren im Hörsaal und nicht im Gerichtssaal treffen«, sagte Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bei der ersten Lesung des Entwurfs. In NRW sollen vom Wintersemester 2006/2007 an Studiengebühren von maximal 500 Euro pro Semester erlaubt werden. Studenten, die das Geld nicht aufbringen können, sollen Anspruch auf ein Darlehen der NRW-Bank erhalten.

Artikel vom 02.12.2005