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Streit um Ruhezeiten von Ärzten

Bundesrat will Arbeitszeitregelung in Kliniken um ein Jahr verlängern


Berlin (dpa). Ärzteverbände protestieren massiv gegen die Pläne der Länder, die umstrittene Arbeitszeitregelung für Klinikärzte um ein Jahr zu verlängern. Nach europäischem Recht muss grundsätzlich auch in Deutschland vom 1. Januar 2006 an Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern in vollem Umfang als Arbeits- und nicht als Ruhezeit gewertet werden.
Das entsprechende deutsche Gesetz ist aber noch nicht in Kraft. Der Bundesrat stimmte am Freitag auf Initiative Bayerns einer Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr zu.
Nach Auffassung des Bundesrats kann die Vorgabe der EU wegen finanziellen und personellen Mehrbedarfs nicht fristgerecht verwirklicht werden. Deshalb plädierte die Länderkammer dafür, die zum Jahresende auslaufende Übergangsfrist bis Ende 2006 zu verlängern. Die Bundesratsinitiative geht jetzt zur Abstimmung in den Bundestag.
Der Chef des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, bezeichnete den Bundesratsbeschluss als »unsäglichen Anschlag auf den Patientenschutz und den Arbeitsschutz der Ärzte«. Der Marburger Bund will gegen einen weiteren Aufschub notfalls Beschwerde einlegen. Die Krankenhausgesellschaft hatte dagegen gewarnt, ohne Fristverlängerung drohe 2006 ein Personal- und Pflegenotstand im stationären Bereich.

Artikel vom 26.11.2005