Der Bundesrat will mit einer Zulassung von Ersatzbewerbern Nachwahlen zum Bundestag im Fall des plötzlichen Todes eines Direktkandidaten wie bei der Bundestagswahl in Dresden vermeiden. Der Ersatzbewerber soll aber auch dann nachrücken, wenn der gewählte Direktkandidat vorzeitig aus dem Bundestag ausscheidet. Eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes schlug Rheinland-Pfalz vor. Damit soll Klarheit geschaffen werden, sagte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Freitag.