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Steuersparfonds:
Rückwirkendes Aus


Berlin (dpa). Für die Abschaffung reiner Steuersparfonds gilt nach Informationen der »Financial Times Deutschland« jetzt doch rückwirkend der Stichtag 10. November. Für alle Steuersparfonds, die nach dem 10. November erstmals vertrieben wurden, solle die Verlustverrechnung stark eingeschränkt werden, gehe aus der Beschlussvorlage für die heutige Kabinettssitzung hervor, schreibt das Blatt. Verluste sollen dann nur noch mit späteren Gewinnen aus dem Fonds verrechnet werden dürfen, nicht aber mit anderen Einkünften - zum Beispiel aus einer Angestelltentätigkeit.

Artikel vom 24.11.2005