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Rentengüter: 1891 wurde ein Gesetz zur Errichtung von Rentengütern erlassen. Der grundbesitzlose Landarbeiter hatte die Möglichkeit, ein Grundstück und Haus gegen eine monatlich zu zahlende und unkündbare Rente an den Staat zu erwerben. Der verkaufende, meist verschuldete Bauer erhielt von der Rentenbank sofort den gesamten Kaufpreis in Bar ausbezahlt
© VERLER ZEITUNGFolge 608

Artikel vom 13.01.2006