03.02.2006
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Spenge
Eigenbehörige I: Die Werburger Gutsherrschaft lebte überwiegend von den Abgaben ihrer Eigenbehörigen. Wenn keine eigene Gutswirtschaft betrieben wurde, verpachtete man das Land in Parzellen meist an die eigenen abhängigen Bauern. Das war besonders dann der Fall, wenn die Bauern nicht mehr ständig auf dem Gut wohnten - wie im Fall der Werburger Gutsherren von 1670 an.
© SPENGER NACHRICHTENFolge 626
Artikel vom 03.02.2006