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Aus Eifersucht:
Schlägerei
endet blutig

In Tatenhausen flogen die Fäuste

Halle (abe). Sie waren einmal wie Brüder - als am frühen Abend des 4. Mai dieses Jahres auf dem Tatenhausener Parkplatz wegen einer Frau die Fäuste flogen und Blut floss, war die Freundschaft vorbei. Der 29 Jahre alte Angeklagte aus Halle war mit einem Schlagring, den er um seine Faust trug, auf sein Opfer losgegangen.

Seine Taten bleiben nicht ungestraft: Richter Peeter-Wilhelm Pöld verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zwei Jahre darf er sich somit nichts zu schulden kommen lassen. Sonst wird die Bewährung widerrufen und er wandert ins Gefängnis.
Im weitesten Sinne war es eine blutige Schlägerei unter »Familienangehörigen« mit türkischen Wurzeln. Der Angeklagte, der schon immer etwas gegen die Beziehung seines Vetters (22) zu seiner Cousine (21) hatte, traf die beiden auf dem Tatenhausener Parkplatz nach deren gemeinsamen Spaziergang an. Die Eifersucht muss ihn dann dazu getrieben haben, einfach drauf los zu schlagen. Erst prügelte er auf seinen Vetter ein und fügte diesem Platzwunden am Kopf sowie eine Schädelprellung zu. Anschließend war seine Cousine, die eigentlich er zur Freundin haben wollte, an der Reihe. Die Rechtsanwalts- und Notarangestellte erlitt Gesichtsprellungen und Schürfwunden am Kopf. Der Vetter, der sein Leben lang die Narben im Gesicht behalten wird, rief die Polizei und zeigte seinen Cousin an.
Der Angeklagte bestritt seine Taten. Er habe in Notwehr gehandelt, sei als erster geschlagen worden. Auf dem Parkplatz in Tatenhausen sei er nur gewesen, weil er dort das Auto seines Cousins gesehen hatte. »Ich habe mir Sorgen gemacht, wollte nachsehen, ob etwas passiert ist«, sagte er. »Außerdem war ich mir sicher, dass die beiden im Wald etwas miteinander hatten. Das verbietet unser Glauben, denn sie sind nicht verheiratet.« Richter Pöld glaubte ihm nicht: Denn in Wirklichkeit war ihm die Beziehung ein Dorn im Auge.
An einen Schlagring konnte der Täter sich nicht mehr erinnern. Tatsächlich waren die Verletzungen aber so schlimm, dass sie nur von solch einem Gerät stammen konnten. Ärztliche Atteste beider Opfer belegten dies.
Der Angeklagte machte im Gerichtssaal einen »explosiven« Eindruck. Immer wieder fiel er dem Richter ins Wort, wurde laut und beschimpfte die Zeugen als »Lügner«. Peeter-Wilhelm Pöld empfahl ihm, einen Arzt aufzusuchen.

Artikel vom 17.11.2005