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Wal-Mart

Liebe ist nicht zu verbieten


Hast du schon gehört? Also so was! Nein, ehrlich? Unglaublich. Die Sekretärin soll mit dem Abteilungsleiter? Und das bereits seit der letzten Weihnachtsfeier?
Noch haben Discos und Internet den Arbeitsplatz als »Partnerbörse Nr. 1« nicht verdrängt. Dazu könnte es jedoch kommen, wenn sich so genannte »Ethik-Richtlinien« wie die des amerikanischen Handelskonzerns Wal-Mart auch in Deutschland durchsetzen. Zum Glück hat das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht dem Liebesverbot am Arbeitsplatz jedoch erst einmal einen Riegel vorgeschoben.
Richtig ist natürlich, dass Liebesbeziehungen die Atmosphäre in einer Gruppe und damit auch im Berufsleben verändern. Plötzlich hat man (oder Frau) möglicherweise das Gefühl, die eigenen Worte auf die Goldwaage legen zu müssen - sie könnten ja weiter getragen werden.
Richtig ist natürlich auch, dass Belästigungen - vielleicht gar unter Ausnutzung einer Vorgesetzten-Stellung - strafbar bleiben müssen.
Doch wer entscheidet, ob ein Blick »lüstern« oder ein Witz »zweideutig« ist? Da hilft am besten, man (oder Frau) wehrt sich auf der Stelle.
Liebe ist immer mit Risiko und oft mit Nachteilen verbunden. Trotzdem bleibt es ein Grundrecht. Ebenso gut könnte Wal-Mart das Essen verbieten, nur weil es auch dick macht.
Ach übrigens, damit ich's nicht vergesse: Die Chefin und der Neue in der Buchhaltung, die sollen doch tatsächlich. . . Bernhard Hertlein

Artikel vom 16.11.2005