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»Satzung hat ihren
Zweck nun erfüllt«

CDU will Baumschutzordnung abschaffen

Kirchlengern (BZ). Die CDU-Fraktion will die Baumschutzsatzung von 1988 abschaffen. Eine inzwischen gestiegenes Umweltschutzbewusstsein gegenüber den Bäumen und eine Reduzierung der Bürokratie führen die Christdemokraten als Gründe an.


Fraktionschef Detlef Kaase hat einen entsprechneden Antrag eingebracht. Darin heißt es: »Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat in seiner Sitzung am 28. April 1988 die so genannte Baumschutzsatzung beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war es in den meisten Kommunen des Landes NRW üblich, sich eine Baumschutzsatzung zu geben. Das Umweltbewusstsein des Einzelnen in Bezug auf den Schutz bestehender Bäume war noch nicht so ausgeprägt, wie es sich heute darstellt. Die Baumschutzsatzung sah vor, bestimmte Bäume unter den Schutz des Gemeinwesens zustellen, was in der Praxis bedeutete, daß bei der jeweiligen Kommune die Entfernung eines unter Schutz gestellten Baumes beantragt werden musste und diese dem unter bestimmen Kriterien zustimmen und eine so genannte Ersatzanpflanzung fordern konnte. In Kirchlengern wurde ein derartiger Antrag dem Umweltausschuss vorgelegt und nach Inaugenscheinnahme des Baumes durch den Vorsitzenden des Umweltausschusses in Begleitung mit dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter von der Gemeindeverwaltung wurde über den einzelnen Antrag im Ausschuss beraten und entschieden. Heute hat sich die Handhabung der bestehenden Baumschutzsatzung grundlegend geändert. Ein entsprechender Antrag zur Entfernung eines Baumes ist ein reiner Verwaltungsakt geworden. Die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin entscheidet selbstständig und gibt fast allen Anträgen statt, da diese berechtigt sind. Geforderte Ersatzanpflanzungen wären ohnehin realisiert worden, da es im Zuge des im Laufe der Jahre zum Positiven geänderten Umweltbewusstseins in unserer Gesellschaft im Interesse des Grundstückseigentümers liegt, sein Grundstück naturfreundlich zu gestalten.
Eine Baumschutzsatzung in einer ländlich geprägten Gemeinde wie Kirchlengern hat sich nunmehr überholt. Eine Abschaffung dient auch zur Entbürokratisierung. Der Bürger oder die Bürgerin erfüllt durch den veränderten Zeitgeist den Zweck einer Baumschutzsatzung von selbst, auch ohne die Androhung der dort beinhalteten restriktiven Maßnahmen. Die CDU-Fraktion ist deshalb der Meinung, dass die gültige Baumschutzsatzung ihren Zweck erfüllt hat und abgeschafft werden kann«.

Artikel vom 17.11.2005