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Schwänzen kostet Sorgerecht


Koblenz (dpa). Das elterliche Sorgerecht kann bei einem wiederholten Schuleschwänzen der Kinder eventuell beschränkt oder sogar entzogen werden. Zumindest aber kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden. Das hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. Das Gericht wies die Beschwerde eines Elternpaares gegen eine Entscheidung des Familienrichters beim Amtsgericht Neuwied zurück. Deren Kinder hatten wiederholt die Schule geschwänzt. AZ: 13 WF 282/05

Artikel vom 10.11.2005