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Gericht: Laub ist
im Herbst erlaubt

Weg mit den Blättern: Während Laubsauger von Umweltschützern abgelehnt werden (Kleintiere werden mit angesaugt und getötet), gibt es gegen Laubpuster weniger Vorbehalte. Allerdings kann man seinen Nachbarn in der Regel nicht zwingen, das Herbstlaub zu beseitigen. »Laubfall ist hinzunehmen, wenn er nur eine unwesentliche Beeinträchtigung darstellt und sich der Hauptteil auf wenige Wochen im Jahr beschränkt«, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 13 S 10117/99 entschieden. Laub sei in einer Wohngegend mit Ziergärten ortsüblich, und wer in einer solchen bevorzugten grünen Gegend lebe, müsse als Kehrseite der Medaille Laubfall von Bäumen und Sträuchern in Kauf nehmen, befanden die Richter. Wehren könne sich ein Nachbar nur, wenn er durch die abgefallenen Blätter in der Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt werde. Foto: dpa

Artikel vom 09.11.2005