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Lübbecke
Pestzeit: In der St. Andreas-Bruderschaft gab es genaue Regeln für das Verhalten in Pestzeiten. Die Beauftragten hatten die Leichen sofort aus den Häusern zu holen, mit Leichentüchern zuzudecken und für ein sofortiges Begräbnis zu sorgen. Sollten in solchen oder ähnlichen Notzeiten die Begräbniskosten eine Familie über Gebühr belasten, wollte man aus der Gildekassen einen Vorschuss leisten.
© LÜBBECKER KREISZEITUNGFolge 677

Artikel vom 14.02.2006