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Hauseigentümer weist
die Vorwürfe zurück

Fernwärme-Streit in der Goldstraße: Fronten verhärtet

Bielefeld (bp/mm). In der Goldstraße ist das Gehwegpflaster auf der östlichen Seite aufgenommen, zwei neue Hausanschlüsse für die Fernwärme werden verlegt (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Die Kosten für die Arbeiten wollen sich die Stadtwerke von einem Hausbesitzer erstatten lassen.

Das Versorgungsunternehmen sagt, es dürfe den Keller, in dem das so genannte Streckennetzventil eingebaut sei und über das die beiden benachbarten Häuser versorgt werden, nicht betreten.
»Stimmt nicht,« sagt der Hausbesitzer. Er betont, er habe den Zutritt »zu keinem Zeitpunkt« verweigert. Erst recht sei er kein »notorischer Nichtzahler«. Allerdings habe er die Überweisung der Abschlagzahlungen eingestellt, nachdem ihm die Stadtwerke am 5. August 2005 die Fernwärmezufuhr gesperrt (»abgeschiebert«) haben. In dem Haus an der Goldstraße wohnen drei Parteien mit insgesamt fünf Personen, die jüngste ist ein eineinhalbjähriges Kind, dazu kommt ein gewerblicher Mieter. Der Hausbesitzer: »Wenn die Temperaturen fallen, sitzen wir im Kalten.« Zum 2. November haben die Stadtwerke den Fernwärme-Vertrag gekündigt. Jetzt sucht der Hauseigentümer nach einer Alternative, die ihn unabhängig macht von dem Versorgungsunternehmen. Ausdrücklich weist er zudem Vorwürfe von sich, er habe an der Heizung manipuliert: »Das ist kontrolliert worden und es liegt ein Protokoll der Stadtwerke vor, dass der Vorwurf gegenstandslos ist.«
Er räumt ein, dass sich die »Fronten verhärtet« hätten. Auslöser ursprünglich: Ausgerechnet ein Stadtwerke-Mitarbeiter hatte den Hausbesitzer 2001 darauf aufmerksam gemacht, dass er für das Streckennetzventil in seinem Keller eine Vergütung geltend machen könne. Eine solche Vergütung ist auch in der Hausakte aus den 1950er Jahren festgehalten. Darauf hin habe er die Stadtwerke angeschrieben, dort habe man den Antrag aber abgelehnt. Er ärgert sich darüber, dass das Versorgungsunternehmen gleichzeitig aber erwarte, zu jeder Zeit Zugang zu dem Heizsystem zu haben. Höhepunkt: Als er im Sommer 2005 im Urlaub gewesen sei, sei auf Veranlassung der Stadtwerke die Haustür und eine weitere Tür aufgebrochen worden, um in den Keller zu gelangen. Schon ein Jahr zuvor habe es Anlass für Ärger gegeben: Während in der Goldstraße neue Kanäle und Leitungen verlegt worden seien, sei eine Baugrube nicht abgedeckt gewesen, als es stark geregnet habe. Das Wasser sei bis in seinen Keller gelaufen, die Wände seien durchfeuchtet worden, es sei zu starken Beschädigungen und Verschmutzungen gekommen. Weil die Stadtwerke für den Schaden nicht aufkommen wollen, ist ein Verfahren beim Amtsgericht anhängig.
Gegen die Sperrung der Fernwärmezufuhr könne er, so der Hausbesitzer, zwar eine einstweilige Verfügung einlegen, aber: »Ich suche jetzt eine andere Lösung, der Konflikt mit den Stadtwerken hat genug Geld und Nerven gekostet.«
Die Stadtwerke indes bleiben bei ihrer Darstellung. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens seien Manipulationen am Fernwärmenetz festgestellt worden. Ein Täter sei jedoch nicht zu ermitteln gewesen. Da der Hauseigentümer Mitarbeitern der Stadtwerke den Zutritt zu den Kellerräumen verweigert habe, habe man eine einstweilige Verfügung erwirkt, um Sicherheitsprüfungen vornehmen zu können. Die Kellertür sei nicht aufgebrochen, sondern auf Anweisung eines Gerichtsvollziehers von einem Schlüsseldienst geöffnet worden. Nach Kündigung und Abtrennung der Fernwärmeanlage vom Netz sollen die Nachbarhäuser künftig über direkt verlegte Hausanschlüsse versorgt werden. Vorübergehend stellen die Stadtwerke den betroffenen Mietern elektrische Heizgeräte zur Verfügung.

Artikel vom 05.11.2005