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Werther
Bewirtschaftungskosten: In einem Haushaltsplan muss die Stadt für eigene oder gemietete Räume, Gebäude und Grundstücke Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Ver- und Entsorgung sowie Steuern und Versicherungsbeiträge einsetzen. Hinzu kommen Kosten der »baulichen Unterhaltung«, also Reparaturarbeiten zum Beispiel am Mauerwerk, an Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 664

Artikel vom 31.01.2006