08.02.2006
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Steinhagen
Haushaltssatzung: Dies ist die rechtliche Festsetzung der Haushaltswirtschaft einer Kommune. Damit wird der Etatplan mit Einnahmen und Ausgaben festgeschrieben. Außerdem steht darin, welche Kredite zur Finanzierung von Investitionen vorgesehen sind und welche Verpflichtungen für Investitionen in Zukunft eingegangen werden dürfen. Auch der Höchstbetrag von Kassenkrediten ist ein Punkt.
© WESTFALEN-BLATT Folge 672
Artikel vom 08.02.2006