Düsseldorf (dpa). Private Krankenversicherungen müssen keine Schmerztherapie in Hotels am Toten Meer bezahlen. Nur eine Therapie in einer Klinik unter ständiger ärztlicher Aufsicht sei zu erstatten, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Eine Patientin hatte vergeblich argumentiert, dass die Therapie wesentlich preiswerter gewesen sei, als in der Heimat.Az.: 4 U 78/03