Berlin (dpa). Union und SPD haben sich nach vorliegenden Informationen grundsätzlich auf die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung geeinigt. Nach der Verständigung in der Arbeitsgruppe Justiz soll in das Strafgesetz eine entsprechende spezielle Regelung aufgenommen werden, wurde gestern in Berlin von beiden Seiten nach den Koalitionsgesprächen bestätigt. Sie würde es erlauben, die Strafe von Angeklagten zu mindern oder sie sogar freizusprechen, wenn die Kronzeugen mit Aussagen zur Aufklärung von Verbrechen beitragen.