Berlin (dpa). Union und SPD haben sich grundsätzlich auf die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung geeinigt. Nach der Verständigung in der Arbeitsgruppe Justiz soll in das Strafgesetz eine entsprechende Bestimmung aufgenommen werden, ließen Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen verlauten. Die Kronzeugenregelung würde es erlauben, die Strafe von Angeklagten zu mindern, wenn die Kronzeugen Verbrechen mit aufklären.