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Kinderbetreuung gewährleistet

Evangelische Kreissynode beschließt finanziellen Rahmen für 2006

Löhne/Porta Westfalica (sto). Auch in Zukunft wird es im evangelischen Kirchenkreis Vlotho ein flächendeckendes Angebot von Kindergartenplätzen geben. Diese Tendenz war jetzt bei der hauptsächlich mit der Entwicklung der Finanzen befassten Tagung der Kreissynode in Porta Westfalica-Eisbergen erkennbar.

In ihrem Bericht zur Perspektivplanung würdigte Elfriede Felgenhauer, Fachberaterin für Kindergärten im Kirchenkreis Vlotho, die engagierte Arbeit der Erzieherinnen. »Kindergartenarbeit hat im Kirchenkreis einen hohen Stellenwert und ist ein wichtiger und kostbarer Teil der Kirchengemeinden«, so die Fachberaterin. Im Hinblick auf die Zukunft und die Finanzierung der Einrichtungen gebe es keine einheitliche Lösung, sondern nur differenzierte Wege, bei denen man das Ganze im Auge behalten müsse. Für alle Kindergärten müssten Zukunftsperspektiven entworfen werden, wobei alle finanziellen Möglichkeiten geprüft werden sollten.
Großen Raum nahmen bei der Tagung die Darstellung der finanziellen Lage und die Beschlüsse der Synode dazu ein. Es war die erste Kreissynode, die nach der in der Sommertagung beschlossenen Finanzsatzung den finanziellen Rahmen für die Gemeinden im Kirchenkreis absteckte. So erhalten die Gemeinden im Rahmen des innersynodalen Finanzausgleichs im Haushaltsjahr 2006 eine Pauschale von 55,35 Euro je Gemeindeglied. Kirchengemeinden, die nicht in der Lage sind, den Haushaltsausgleich aus eigenen Mitteln und der Gemeindegliederpauschale zu erreichen, können Beihilfen aus dem Sonderfonds für Härtefälle und Strukturmaßnahmen beantragen. Für diesen Sonderfonds wird eine Summe von 490 000 Euro für das Haushaltsjahr 2006 zur Verfügung gestellt.
Die Synode beschloss ferner, die beiden Kirchenmusikerstellen der Kirchengemeinde Bad Oeynhausen-Altstadt und der St.-Stephans-Kirchengemeinde in Vlotho unter Berücksichtigung von Drittmitteln anzuerkennen.
Als Ergänzung zu der auf der Synode vom 13. Dezember 2003 beschlossenen Jugendsatzung beschloss die Synode eine Ergänzung. Für die Mitglieder des regionalen Jugendfachausschusses soll je ein Stellvertreter benannt werden. Dieser Beschluss war notwendig geworden, um die Arbeits- und Beschlussfähigkeit dieses Gremiums zu sichern.

Artikel vom 25.10.2005