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Schutzmaßnahmen gegen
die gefährliche Geflügelpest


Enger (ak). Jeder Geflügelhalter ist dazu verpflichtet, seinen Betrieb anzuzeigen. »Standort, Tierart und Anzahl müssen angegeben werden. Das war auch schon vor der Vogelgrippe Pflicht«, erklärte Dr. Tanja Hochstetter von der Veterinärüberwachung in Herford (Telefon 0 52 21 - 13 16 24). Außerdem muss jeder Geflügelhalter seinen Tierbestand bei der Tierseuchenkasse in Münster (Telefon 0 25 1 - 28 98 2 0) melden.

Artikel vom 25.10.2005