Leipzig (dpa). Ausländer müssen zur Einbürgerung nicht gut deutsch schreiben können. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es reiche aus, wenn man im familiären und geschäftlichen Umfeld sowie mit Behörden verkehren könne. Die Richter gaben einem Türken Recht, der seit 27 Jahren in Stuttgart lebt und gut deutsch spricht. Zwei schriftliche Tests hatte er nicht bestanden.