26.01.2006
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Paderborn
Priesterrat: Er repräsentiert das Presbyterium des Erzbistums Paderborn - in gewisser Weise als der Senat des Erzbischofs. Er unterstützt ihn bei der Leitung der Diözese und berät mit ihm alle Fragen des Presbyteriums. Die Amtszeit des Priesterrates beträgt vier Jahre. Mit der Vakanz des bischöflichen Stuhles erlischt der Priesterrat, dem unter anderen Weihbischöfe, Generalvikar und Priester angehören.
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Artikel vom 26.01.2006