25.01.2006
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Paderborn
Kirchensteuerrat: ÊDas gewähltes Gremium aus Laien und Priestern legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlaß bzw. Stundung von Kirchensteuern. Aus den Kirchenvorständen aller Gemeinden im Erzbistum werden zwölf Laien in den Diözesan-Kirchensteuerrat gewählt. Hinzu kommen drei Laien, die der Erzbischof beruft.
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Artikel vom 25.01.2006