03.02.2006
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Haushaltssatzung: Dies ist die rechtliche Festsetzung der Haushaltswirtschaft einer Stadt. Damit wird der Etatplan mit Einnahmen und Ausgaben festgesetzt. Außerdem wird festgelegt, welche Kredite zur Finanzierung von Investitionen vorgesehen sind und welche Verpflichtungen für Investitionen in der Zukunft eingegangen werden dürfen. Auch der Höchstbetrag von Kassenkrediten wird festgelegt.
© WESTFALEN-BLATT Folge 667
Artikel vom 03.02.2006