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Höxter
Lustbarkeitssteuer: Sie wird heute Vergnügungssteuer genannt und wurde um das Jahr 1920 an manchen Orten in der Region eingeführt. Darunter verstanden wurde damals eine Tanzsteuer -Êjeder Verein, der eine solche Veranstaltung organisierte, musste sie entrichten. Die Höhe wurde auf 25 Mark festgelegt, für jede weitere Veranstaltung wurden 15 Mark fällig. Wirte zahlten gar 40 Mark.
© HÖXTERSCHE ZEITUNGFolge 603

Artikel vom 23.12.2005