15.12.2005
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Spenge
Nießbrauchrecht: Das vom 17. Jahrhundert an in den evangelischen Kirchen in Spenge stehende Kirchengestühl gehörte allein der Kirchengemeinde. Gläubige Christen kauften die Sitze und erwarben so ein Nießbrauchrecht. Es gab auch Familienstühle. Sie waren jedoch unverkäuflich und fielen, wenn die Nutzer ausstarben, in das Eigentum der Kirche zurück. Über Erbstühle verfügten die Käufer selbst.
© SPENGER NACHRICHTENFolge 584
Artikel vom 15.12.2005