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Konzern
geschädigt

Strafe zur Bewährung


Gütersloh (WB/wow). Für Detlef K., den ehemaligen Geschäftspartner der im November 2003 wegen Betruges in die Schlagzeilen geratenen Bahnhofsbuchhandlung »HD Presse + Buch«, ist gestern der Prozess vor dem Gütersloher Amtsgericht glimpflich verlaufen. Der 39-jährige Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dem Inhaber der »HD«-Filiale in Gütersloh, Detlef H., und seinem Kompagnon war vorgeworfen worden, einen Schweizer Konzern geschädigt zu haben. Detlef K. (»Habe auf Anweisung gehandelt, aber auch profitiert«) soll als Geschäftsführer einer Remissionsfirma fiktive Rechnungen erstellt und diese dann vom Konto seines Arbeitgebers auf das eigene bezahlt haben. Einen Teil des Geldes habe er stets an seinen Arbeitgeber ausgezahlt. Der Schaden: 358226,31 Euro. Die milde Strafe begründete das Gericht damit, dass der Beschuldigte eine Aufklärungsarbeit getätigt habe. Der Prozess gegen Detlef H. steht noch aus.

Artikel vom 05.10.2005