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Werther
Bezirksregierung: Sie nimmt fünf klassische Funktionen wahr. Die Bezirksregierung ist Aufsichtsbehörde für die nachgeordneten Landesbehörden sowie die Kreise. Als Rechtsmittelinstanz entscheidet sie über Widerspruchsverfahren. Erstinstanzlich ist sie für Einbürgerungen und Planfeststellungsverfahren (Abfallanlagen, Straßen) zuständig. Außerdem ist sie Planungs- und Bewilligungsbehörde.
© WESTFALEN-BLATT Folge 588

Artikel vom 01.11.2005