08.11.2005
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Landesverband Lippe: Am 5. November 1948 beschloss der Landtag in Düsseldorf das Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein Westfalen und gleichzeitig auch das Gesetz über die Errichtung des Landesverbandes Lippe. Als Sondervermögen wurde dem Landesverband Lippe die Verwaltung des ehemaligen fürstlichen Vermögens mit allen Einrichtungen übertragen.
© SCHLÄNGER ZEITUNGFolge 564
Artikel vom 08.11.2005