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Kein Gas-Kompromiss

Ein Verbot von Langzeitverträgen droht


Bonn (dpa). Nach dem Scheitern von Verhandlungen für mehr Wettbewerb im Gasmarkt droht Ferngasunternehmen ein Verbot des Bundeskartellamts für langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken. Eine Lösung sei am Marktführer E.ON Ruhrgas gescheitert, teilte das Kartellamt gestern mit. Heute will Kartellamtschef Ulf Böge Details zum weiteren Vorgehen nennen. Seit Tagen hatten beide Seiten um einen Kompromiss zur zeitlichen Begrenzung der strittigen Lieferverträge gerungen, die Stadtwerke zum Teil bis zu 25 Jahre binden. Eine Untersagung solcher Verträge hatte Amtspräsident Ulf Böge 15 deutschen Unternehmen ultimativ angedroht, falls es keine Einigung gebe.
Trotz weitgehender Kompromissbereitschaft von E.ON Ruhrgas sei es nicht zu einer Verständigung gekommen, erklärte ein Ruhrgas-Sprecher in Essen. Man sei weiter zu einer »marktgerechten Lösung« bereit. Das Kartellamt wolle aber unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim Abschluss neuer Lieferverträge eingreifen. Bezüglich der alten Lieferverträge solle jeder Vertrauensschutz verweigert werden. Das gelte sogar für Verträge, die bis April 1998 abgeschlossen worden seien.
Mit einer Begrenzung der Laufzeiten will Böge mehr Wettbewerb in den Markt bringen. Die Stadtwerke müssten rascher wechseln und auch bessere Konditionen aushandeln können. Dadurch werde es auch mehr Preisdruck geben, von dem dann auch der Privatkunde profitieren könne. Die Union und die FDP riefen das Kartellamt zu einem harten Kurs auf. Auch eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung solle nicht gescheut werden.

Artikel vom 27.09.2005