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Höxter
Baudenkmal: »Das bestehende Fährhaus am Herstelle Weserufer muss als Baudenkmal weitgehend unangetastet bleiben. Ein Abbruch ist ausgeschlossen.« Dies teilte Albin Peters von der Stadtverwaltung Beverungen dem Bezirksausschuss Herstelle Mitte September 1991 mit. Er machte klar, dass ein am 12. Juni 1991 vorgestellter Vorentwurf für eine Neuplanung dieses Gebäudes nicht relevant sei.
© HÖXTERSCHE ZEITUNGFolge 577

Artikel vom 23.11.2005