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Klagen gegen
Auszählung


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht will nach eigenen Angaben noch diese Woche entscheiden, ob die Stimmen zur Bundestagswahl wie geplant am 18. September ausgezählt werden. Ein halbes Dutzend Klagen oder Eilanträge gegen die frühzeitige Veröffentlichung des vorläufigen Endergebnisses lägen dem höchsten deutschen Gericht vor, bestätigte gestern eine Sprecherin.
Nach dem Tod der NPD-Direktkandidatin wird im Wahlkreis Dresden I verspätet gewählt. Die Kläger fordern eine Verzögerung der Auszählung um zwei Wochen. Nach ihrer Überzeugung können die 219 000 Dresdner Wähler bei der Stimmabgabe am 2. Oktober vom vorläufigen Ergebnis beeinflusst werden und taktisch wählen. Darin sehen die Kläger einen Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl.

Artikel vom 13.09.2005