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Gericht stoppt
Anarcho-Spot


Karlsruhe (dpa). ARD und ZDF müssen den umstrittenen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) nicht mehr ungekürzt zeigen. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern eine Beschwerde zurück, mit der die Partei die Sendung ihres Spots in voller Länge im ZDF durchsetzen wollte. Der Sender bot allerdings nach Angaben des Gerichts an, einen überarbeiteten Wahlwerbefilm zur selben Zeit zu zeigen. Der ZDF-Sendetermin war gestern Abend für 21.40 Uhr angesetzt. Mit der Möglichkeit, den Spot zu überarbeiten, habe die APPD die Chance, für sich und ihr Programm zu werben, entschieden die Richter. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster eine zweite Sendung des APPD-Spots in der ARD gestoppt. 2 BvR 1545/05

Artikel vom 13.09.2005