München (dpa). Die wegen Extremismus-Verdachts geschlossene Deutsch-Islamische Schule in München hat auch keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab gestern der Regierung von Oberbayern Recht, die die Schließung im August angeordnet und dem Trägerverein die Förderung entzogen hatte. Der Entzug der Förderung sei allein schon deshalb rechtmäßig, weil die Schule die Genehmigung entzogen wurde.