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Mutter lässt Kind aus Habgier verhungern

Anklage gegen 27-jährige Krankenpflegerin

Düsseldorf (dpa). Im Fall der zerstückelten dreijährigen Pervin hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Mutter des Mädchens wegen Mordes angeklagt. Das Motiv sei Habgier, sagte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück.
Die Frau sei nicht krankenversichert gewesen und habe ihre kranke Tochter verhungern lassen, um kein Geld für einen Arztbesuch ausgeben zu müssen. Mit dem Beginn des Prozesses sei Ende des Jahres zu rechnen.
Die 27 Jahre alte Krankenpflegerin, die Geld mit Internet-Sex-Seiten verdiente, habe die Leiche ihrer Tochter nach deren Tod im Oktober 2002 mehrere Tage unter ihrem Bett aufbewahrt, dann in der Badewanne zerstückelt und anschließend mehr als zwei Jahre in Tüten und Plastikboxen auf dem Balkon der Wohnung gelagert. Die Ermittler hatten beim Bekanntwerden des Falls von einem »fast unvorstellbaren Verbrechen« gesprochen.
Erst wegen einer bevorstehenden Zwangsräumung, bei der auch das Jugendamt eingeschaltet worden war, drohte das Verschwinden des Kindes ans Licht zu kommen. Daraufhin soll sich die Mutter ihrem Ehemann anvertraut haben. Der 35-Jährige hatte sich einem psychiatrischen Betreuer offenbart und die Polizei eingeschaltet.
Gegen den Vater des Kindes besteht kein Tatverdacht mehr. Er hatte versichert, vom Tod seiner Tochter nichts mitbekommen zu haben, obwohl er in der Zwei-Zimmer-Wohnung der Familie gelebt hatte. Als Kioskbesitzer habe er sieben Tage pro Woche 16 Stunden täglich gearbeitet und sich daran gewöhnt, dass seine Tochter schlafe, wenn er zu Hause ist. Aus Angst vor dem ständigen Streit mit seiner Frau habe er irgendwann auch aufgehört, nach dem Kind zu fragen.

Artikel vom 10.09.2005