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Für eine Verwirklichung der B 66 neu ist es Voraussetzung, dass die Straße im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft wird. Einen entsprechenden Antrag hat die rot-grüne Mehrheit abgelehnt. Daher ist auf Sicht eine Verwirklichung unrealistisch.

Artikel vom 10.09.2005