10.09.2005
|
Für eine Verwirklichung der B 66 neu ist es Voraussetzung, dass die Straße im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft wird. Einen entsprechenden Antrag hat die rot-grüne Mehrheit abgelehnt. Daher ist auf Sicht eine Verwirklichung unrealistisch.
Artikel vom 10.09.2005