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Sonnenhut ist
nicht Pflicht


Straßburg (dpa). Kellnerinnen dürfen bei Sonnenschein auch künftig ohne Sonnenhut im Dirndl in Biergärten arbeiten. Bademeister müssen sich nicht vermummen, und Bauarbeiter können weiter auf Hemd und Sonnencreme verzichten. Einen Tag vor der Abstimmung im Europaparlament über die geplante EU-»Sonnenscheinrichtlinie« drohte gestern weiten Teilen des Gesetzestextes das Aus.
Die Richtlinie zum »Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung« könnte mit den Stimmen der konservativen EVP ganz gekippt werden. Der Abgeordnete Thomas Mann sagte für CDU und CSU: »Wir werden die Richtlinie ablehnen. Schützen wir besser die Sonne vor der Regelungswut der EU.«

Artikel vom 07.09.2005