07.09.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Türck vor dem Freispruch

Staatsanwaltschaft: Vorwürfe sind nicht haltbar

Frankfurt (dpa). Ex-Fernsehmoderator Andreas Türck (36) kann mit einem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung rechnen: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Türcks Verteidigerin forderten gestern in ihren Plädoyers vor dem Landgericht Frankfurt die Entlastung.
Darf mit Freispruch rechnen: Andreas Türck.

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung und Körperverletzung sei »mit Sicherheit nicht zu halten«, sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Vertreterin der Nebenklage verlangte dagegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, ohne ein bestimmtes Strafmaß zu nennen.
Türck ist angeklagt, im August 2002 eine heute 29 Jahre alte Bankkauffrau nach einem Barbesuch auf einer Brücke im Frankfurter Osthafen misshandelt und vergewaltigt zu haben. Die Frau tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf.
Staatsanwalt Möllers bezog sich in seinem Plädoyer vor allem auf ein Gutachten des Berliner Psychologieprofessors Max Steller. Dieser habe deutlich gemacht, dass der 29-Jährigen an jenem Abend in der Gesellschaft von Türck »irgendwas nicht gepasst« habe. Deshalb habe sie die Ereignisse umgedeutet. Ein einverständlicher Verkehr sei zu einer Zwangshandlung geworden. Auch eine andere Gutachterin hatte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin geäußert.
Türck selbst hatte in seiner Vernehmung bei der Polizei ausgesagt, dass es mit dem Einverständnis der Frau zu sexuellen Handlungen gekommen sei.
Der Staatsanwalt verteidigte die Anklage: Es habe einen hinreichenden Tatverdacht gegeben, nachdem aus einer Telefonüberwachung die Beschuldigung der 29-Jährigen bekannt geworden sei. Die Frau hatte diese im Telefonat mit einem Bekannten geäußert, dessen Telefon im Zuge eines Drogenverfahrens abgehört wurde. Die 29- Jährige hatte Türck nicht selbst angezeigt.
Türcks Verteidigerin Susanne Wagner sagte, die Staatsanwaltschaft habe offensichtlich »auf Teufel komm' raus« Anklage erheben wollen. Dabei hätten die Staatsanwälte versäumt, etwas über die Person der Nebenklägerin zu ermitteln, die laut den Gutachtern unter Persönlichkeitsstörungen leide.
Das Urteil soll morgen verkünden werden.

Artikel vom 07.09.2005